Muss man eine Parodontitis Behandlung bei der Krankenkasse beantragen?


Bei Kassenpatienten muss ein PA-Antrag zur Genehmigung der Parodontitis Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser Antrag kann erst nach erfolgreich abgeschlossener Parodontitis Vorbehandlung aufgenommen werden. Patienten müssen an der professionellen Zahnreinigung teilnehmen, die eigene Mundhygiene stark verbessen und alle kariösen Zähne sowie Entzündungsherde im Kiefer behandeln lassen.

Im Rahmen des PA-Plans werden die Zahnfleischtaschen genau ausgemessen. Zähne, bei denen die Sondierungstiefen größer als 3,5 mm sind, gelten als behandlungsbedürftig. Lockerungen und der Rückgang von Zahnfleisch werden genau dokumentiert. Nach der Genehmigung der Parodontitis Behandlung durch die Krankenkasse kann mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden.

Bei Privatpatienten empfiehlt sich das gleiche systematische Vorgehen, allerdings ist eine Beantragung der PA-Behandlung bei den privaten Versicherern in der Regel nicht notwendig.

Hier könnte eine Karte sein ...

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